Informationen zum Datenschutz


Die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten sind notwendig, um die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für das Zustandekommen des Volksbegehrens nach § 26 Abstimmungsgesetz nachzuweisen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 42 Abstimmungsgesetz.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Unterstützungsunterschrift für das Volksbegehren ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.
Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten ist die Unterstützungsunterschriften sammelnde Trägerin. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lautet hiksch@naturfreunde-berlin.de.

Die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten werden den Bezirksämtern oder dem Landeswahlamt zugeleitet. Die Gültigkeitsprüfung erfolgt durch die Bezirksämter. Zum Zwecke der Gültigkeitsprüfung dürfen die Bezirksämter die zu den Erklärungen erhobenen personenbezogenen Daten, Angaben zur Gültigkeit sowie gegebenenfalls zu statistischen Zwecken ergänzend Ungültigkeitsgründe in informationstechnischen Verfahren verarbeiten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten darf als Verfahrensverantwortliche des informationstechnischen Verfahrens zu statistischen Zwecken anonymisierte Auswertungen dieser personenbezogenen Daten vornehmen und die Ergebnisse der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung und dem Landeswahlamt zur Verfügung stellen.

Die Rücknahme Ihrer Unterstützungsunterschrift ist nicht zulässig. Stimmberechtigte haben gegenüber dem für sie örtlich zuständigen Bezirksamt während des laufenden Verfahrens zur Gültigkeitsprüfung einen Anspruch auf Auskunft, ob zu ihrer Person im informationstechnischen Verfahren ein personenbezogener Datensatz zum betreffenden Volksbegehren gespeichert ist. Es besteht kein Anspruch auf Auskunft aus dem schriftlichen Bestand von Unterstützungserklärungen.

Die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten sowie die in informationstechnischen Verfahren gespeicherten personenbezogenen Daten werden unverzüglich nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Gültigkeitsprüfung (Veröffentlichung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens im Amtsblatt für Berlin) gelöscht, sofern sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Straftat im Zusammenhang mit dem Volksbegehren von Bedeutung sein können. Wurde keine ausreichende Unterstützung erreicht, unterbleibt die Löschung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines diesbezüglichen Anfechtungsverfahrens.

Unterstützungsunterschriften, die der Verwaltung anlässlich der Gültigkeitsprüfung nicht übermittelt wurden oder bei denen der Erklärungszeitpunkt länger als sechs Monate zurückliegt, sind von der Trägerin oder Dritten unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten.

Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei der Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Trägerin zu beschweren.