Beteiligungsdefizit

  • Grundsätzliches. Das Problem mit der »Volksbefragung von oben«

    Grundsätzliches. Das Problem mit der »Volksbefragung von oben«

    Volksbefragungen, die von der Regierung initiiert werden, sind kein echtes Instrument der direkten Demokratie. Diese »Volksbefragungen von oben« geben der Regierung Kontrolle über Inhalt, Formulierung und Zeitpunkt – und verwandeln so ein eigentlich demokratisches Werkzeug in ein Mittel zur Stärkung ihrer eigenen Macht. Darum halten wir »Volksbefragungen von oben« für eine Demokratiesimulation – eine Form, die den Anschein von Bürgerbeteiligung erweckt, aber die Macht bei der Regierung belässt.


    Als Beispiele dienen hier drei unterschiedliche Modi von Volksbefragungen zur Olympiabewerbung 2036/2040/2044:

    🔴 Beispiel München (2025): »Volksbefragung von oben«

    Vor dem Münchner Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung wurde von der Stadtregierung ein einseitig argumentierender Flyer mit dem Slogan »Olympiabewerbung München – Miteinander Großes schaffen!« den Wahlunterlagen beigelegt. Gegenargumente von beispielsweise NOlympia München jedoch fehlten. Eine fundierte Entscheidung war unter diesen Bedingungen kaum möglich. Am 26. Oktober 2025 stimmten über 60 % für eine Bewerbung – unter eindeutig einseitiger Informationslage.

    🟡 Beispiel Hamburg (2026): »Volksbefragung von oben« + Direkte Demokratie

    Dort setzte die Initiative NOlympia Hamburg mit direkter Demokratie (Unterschriftensammlung) durch, dass auch ihre Gegenargumente in die Wahlunterlagen für das Bürgerschaftsreferendum über die Olympiabewerbung aufgenommen werden. So können die Bürger*innen am 31. Mai 2026 eine einigermaßen informierte Entscheidung treffen.

    🟢 Beispiel Berlin (2026): »Volksbefragung von unten« = Direkte Demokratie

    In Berlin ist eine »Volksbefragung von oben« verfassungsrechtlich nicht möglich – und das ist auch gut so. Das Bündnis NOlympia Berlin startet darum mit dem Volksbegehren »Für Berlin – gegen Olympia. Wir sagen Nein zu einer Bewerbung zu Olympischen Spielen in den Jahren 2036, 2040 und 2044!« eine »Volksbefragung von unten«. Die Kontrolle bleibt weitgehend in eigenen Händen. Eine öffentliche Debatte mit Pro- und Contra-Argumenten ist gewährleistet. Die Bürger*innen haben über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend Gelegenheit, sich zu informieren – und können am Ende informiert abstimmen.

     

  • PM NOlympia Hamburg: »19.423 Unterschriften für ein ausgewogenes Meinungsbild in den Wahlunterlagen fürs Olympiareferendum«

    Die Initiative NOlympia [Hamburg] hat heute 19.423 Unterschriften an den Landeswahlleiter übergeben – beinahe doppelt so viel, wie erforderlich gewesen wären. Damit setzt die Initiative durch, dass den Wahlunterlagen für das Bürgerschaftsreferendum über Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg eine olympiakritische Stellungnahme beigefügt wird.

    Dazu Clara Ihring, Pressesprecherin von NOlympia Hamburg: ›Wir sind überwältigt, wie viele Menschen in den vergangenen drei Wochen bei Minusgraden Unterschriften gesammelt haben. Wir sind dankbar für die vielen Gespräche auf der Straße. Darin wurde deutlich: Sehr viele Menschen wollen nicht, dass Milliarden für ein Megaprojekt ausgegeben werden, das Geld in die Kassen weniger spült, während die Mehrheit der Hamburger*innen unter den Folgen leidet. Hamburg gibt viele Millionen allein für die aktuelle Bewerbung aus, spart aber an anderen Stellen: Wir leben in einer Stadt mit maroden Schulen und Turnhallen, soziale Einrichtungen kämpfen ums Überleben, die Hochschulen sind unterfinanziert. Dieser Gegensatz macht viele Hamburger*innen wütend. Olympia bringt die Hamburger*innen nicht zusammen. Olympia spaltet die Stadt.‹

    Historisch ist das Bürgerschaftsreferendum 2015 entstanden. Nach der Beratung im Verfassungs- und Bezirksausschuss, die unter dem Titel ›Selbstbefassung Ausführungsgesetz zum Olympiareferendum‹ firmierte, wurde das Bürgerschaftsreferendum 2015, nach vorheriger Verfassungsänderung, in das Volksabstimmungsgesetz eingefügt und angewendet. In Bezug auf die Artikulationsrechte wurde festgehalten: ›Da der Senat selbst vorschlagsberechtigt für ein Referendum ist, darf er auch eine eigene Meinung haben zum Abstimmungsgegenstand und zu möglichen Gegenvorlagen; er darf – unter Wahrung des Sachlichkeitsgebots – auch für seine Position werben.‹ (Drs. 21/600, S.9) Die Hamburger*innen entschieden sich gegen die Olympiabewerbung. Am 31. Mai 2026 kommt das Bürgerschaftsreferendum zum zweiten Mal zum Einsatz. Damals wie heute prüft der DOSB, ob die Bevölkerung hinter der Bewerbung steht. Im Unterschied zu 2015 hat Hamburg Wettbewerber und die Münchener haben im Oktober 2025 bereits für eine Bewerbung gestimmt.

    Eckart Maudrich, Pressesprecher von NOlympia Hamburg: ›Hamburg ist nicht München. Den Münchner*innen wurde die Möglichkeit ausgewogener Information in ihren Wahlunterlagen in beschämender Weise nicht eingeräumt. Gesetzlich ist das in Hamburg anders: 19.423 Hamburger*innen und damit beinahe doppelt so viele wie gesetzlich gefordert, haben sich für ein ausgewogeneres Meinungsbild und damit für die Veröffentlichung unserer kritischen Stellungnahme in ihren Wahlunterlagen ausgesprochen. Ganz besonders haben uns beim Sammeln die Hamburger Olympiabefürworter*innen beeindruckt, die uns aus genau dieser demokratischen Überzeugung heraus ihre Unterschrift gegeben haben. Dass wir unsere Stellungnahme gesetzlich ab Einreichung am 15. Januar nicht mehr verändern dürfen, während Senat und Bürgerschaft dies bis kurz vor Druckunterlagenschluss im April dürfen, verursacht bei uns demokratische Störgefühle; vor allem auch deshalb, weil der Senat erst Mitte März sein Finanzierungskonzept und weitere Details veröffentlichen will. Überdies plant der Senat mit einem 1000-fachen unserer Spendenmittel in den Aufmerksamkeitskampf zu ziehen. Das mag man demokratisch finden. Wir finden es olympisch – also nicht Fairplay.‹«

    Zur Pressemitteilung

  • Sofie Terzer (CIPRA): Nach den Spielen ist vor den Spielen

    »Die Bevölkerung in Frankreich wurde in die Planung der Olympischen Winterspiele 2030 nicht miteinbezogen. Umweltorganisationen mobilisieren für eine Beteiligung der Bevölkerung und für nachhaltige Spiele. Inzwischen bereitet die Schweiz ihre Olympia-Kandidatur für 2038 vor.
    Die Bevölkerung in den französischen Alpenregionen hatte von der Bewerbung bis heute keine Möglichkeit, sich einzubringen. Deshalb reichten im Herbst 2025 mehrere Umweltorganisationen, darunter Mountain Wilderness France, Beschwerde vor dem Aarhus-Ausschuss der Vereinten Nationen ein. Der Aarhus-Konvention zufolge muss die Öffentlichkeit bei Entscheidungen mit erheblichen Umweltauswirkungen miteinbezogen werden. Die Beschwerde der Umweltorganisationen wurde für zulässig erklärt. Frankreich ist nun verpflichtet, sich vor dem Ausschuss zu erklären. Das Verwaltungsgericht Marseille urteilte bereits am 26. Januar 2026 zugunsten der Kläger:innen. Das Gericht bekräftigt die gesetzliche Verpflichtung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit hinsichtlich Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2030 in den französischen Alpen. […]«
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  • Abgeordnetenhaus von Berlin. Antrag Grüne Fraktion Berlin: Transparenz im Bewerbungsverfahren zu Olympischen und Paralympischen Spielen sicherstellen

    Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

    Die Bewerbung für und die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Berlin ist mit erheblichen Kosten und finanziellen Risiken verbunden. Umso wichtiger sind Transparenz und eine Beteiligung der hiesigen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund sind folgende Punkte umzusetzen:

    1. Der Senat schafft Transparenz hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens für Olympische und Paralympische Spiele. Sämtliche vorhandenen Unterlagen zu Kosten, Konzepten, Risiken, Sportstätten und Verkehr werden dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zur Verfügung gestellt.
    2. Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus ab sofort quartalsweise und unaufgefordert schriftliche Berichte zu allen relevanten Aspekten der Bewerbung vor, einschließlich Kostenentwicklung, Zeitplan, Abstimmungen mit DOSB/IOC sowie Fortschritten und Defiziten bei Sportstätten. Im Bericht wird auch der aktuelle Zustand, der notwendige Sanierungsbedarf sowie die geplante Neubauten der Sportstätten übersichtlich dargestellt.
    3. Der Senat wird aufgefordert, eine verbindliche, frühzeitige und niedrigschwellige Bürgerbeteiligung für die Berliner Bevölkerung zu entwickeln, die über reine Informationsangebote hinausgeht und echte Mitbestimmung ermöglicht.
    4. Der Senat wird aufgefordert, vor weiteren finanziellen Verpflichtungen gegenüber DOSB oder IOC eine aktualisierte, öffentlich zugängliche Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen, die:
    a) den bestehenden Sanierungsstau im Berliner Sport realistisch berücksichtigt,
    b) Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung des Landes darstellt,
    c) ökologische und soziale Risiken systematisch erfasst,
    d) die verkehrliche Machbarkeit prüfbar bewertet.
    5) Bis zur Vorlage dieser Informationen und regelmäßigen Updates soll der Senat keine weiteren finanziellen Mittel für das Bewerbungsverfahren bereitstellen oder vertragliche Bindungen eingehen.

    Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. März 2026 und danach regelmäßig alle zwei Monate zu berichten.

    Begründung
    Berlin steht vor finanziellen und infrastrukturellen Herausforderungen, die den Handlungsspielraum der Stadt erheblich einschränken. Während der Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten rund eine Milliarde Euro umfasst und zahlreiche Hallen sowie Bäder geschlossen sind, plant der Senat, mindestens sechs Millionen Euro allein in die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele zu investieren. Diese Mittel fehlen unmittelbar im Breitensport, der zentrale soziale, gesundheitliche und integrative Funktionen erfüllt.

    Die Risiken einer Bewerbung sind erheblich: fehlende Finanzierungspläne, unklare Konzepte zur Sportstättennutzung, ein überlastetes Verkehrssystem und ein nicht realisierbarer Zeitplan für das geplante Olympische und Paralympische Dorf. Gleichzeitig legt die Wissenschaft nahe, dass Olympische und Paralympische Spiele keine langfristig positiven finanziellen Effekte für Austragungsorte haben. Im Gegenteil: Erfahrungen aus London, Rio de Janeiro oder Paris zeigen drastische Kostensteigerungen, enormen öffentlichen Finanzierungsbedarf und nur kurzfristige ökonomische Effekte.

    Von zentraler Bedeutung ist die mangelnde Transparenz des Verfahrens. Weder sind die Kriterien des DOSB klar nachvollziehbar, noch liegt ein fortlaufendes Monitoring der wesentlichen Voraussetzungen – insbesondere der Sportstätten – vor. Genau das ist jedoch nötig, um politische Entscheidungen verantwortungsvoll treffen zu können und um zu verhindern, dass Gelder aus dem regulären Sporthaushalt in ein Prestigeprojekt umgelenkt werden. Ein systematisches, regelmäßiges Sportstättenmonitoring schafft Klarheit darüber, welche Anlagen ertüchtigt werden müssen, welche realistisch verfügbar sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen würden.

    Auch demokratisch betrachtet ist das Vorgehen des Senats problematisch: Während andere Städte ihre Bevölkerung aktiv einbeziehen, fehlt in Berlin jede Form der verbindlichen Beteiligung. Das ist umso kritischer, als die Unterstützung in der Berliner Bevölkerung gering ist und das IOC den Rückhalt der Austragungsorte ausdrücklich als Auswahlkriterium nennt.

    Vor diesem Hintergrund ist eine Olympia-Bewerbung aus sozialer, ökologischer und finanzieller Sicht nicht verantwortbar. Berlin braucht jetzt planbare Investitionen in eine funktionierende Sportinfrastruktur, in barrierefreie Angebote für alle und in eine nachhaltige Mobilität – nicht die Verlagerung knapper Ressourcen in ein hochriskantes Großprojekt. Die geforderte Transparenz und regelmäßige Berichtspflicht sind deshalb unverzichtbar, um Schaden vom Berliner Sport und Haushalt abzuwenden.

    Berlin, den 06. Januar 2026
    Jarasch Graf Schedlich

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