Bruch des Beutelsbacher Konsens

  • Markus Klemm (ntv, dpa): Bruch des Beutelsbacher Konsens? Olympia-Material an Schulen löst riesigen Streit aus

    »Rund zwei Monate vor dem Olympia-Referendum gibt es Streit um Unterrichtsmaterialien: Werden die Schülerinnen und Schüler ausreichend über Gegenargumente informiert? Hamburgs Kinder und Jugendliche sollen in den Schulen über die geplante Olympia-Bewerbung der Hansestadt diskutieren, findet der rot-grüne Senat. Die SPD-geführte Innenbehörde hat deshalb bereits Infomaterial und Themenvorschläge verschickt und auch Recherchehinweise gegeben – allerdings nur in ihrem Sinne, also Pro-Olympia. […]«
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  • NOlympia Hamburg: Ist die Schule ein besonders geschützter Raum für politische Bildung?

    »Am 5.02. erhielten die Schulpostfächer in Hamburg eine Email mit einem „Schulbrief“, der sich an alle Schulleitungen und Lehrkräfte wendete. Auf dem Briefkopf der “Behörde für Inneres & Sport”, im Olympiakampagnen-Look und unterschrieben vom Vorprojektteam für die Olympischen und Paralympischen Spiele wurde dem Lehrkörper anläßlich des bevorstehenden Referendums folgendes angekündigt:

    Unterrichtsmaterialien zu Olympischen Werten und dem Hamburger Bewerbungskonzept
    Unterstützung bei der Einbindung in schulsportliche Veranstaltungen
    Aufruf zu ehrenamtlichem Engagement von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern als Volunteers.
    Interessierte konnten sich an
    olympia-paralympics@sommerspiele.hamburg.de wenden.[…]

    Im Beutelsbacher Konsens, der politische Bildung im schulischen Kontext seit langem prägt, heißt es dazu, dass Schülerinnen und Schüler nicht im Sinne einer politischen Position beeinflusst werden sollen (Indoktrinationsverbot).

    Weder die Unterlagen für die Klassen 8-10 noch die für die Klassen 11-13 fördern die Auseinandersetzung mit dem Tool des Bürgerschaftsreferendums in seinen olympiabewerbungsbezogenen Entstehungungs- und bislang ausschließlichen Anwendungskontext ein. Keine der Unterlagen bindet das zivilgesellschaftliche Instrument der Stellungnahme ein, das 2015 und auch 2026 zur Anwendung kommt und welches in besonderem Maße die Kontroversität des Anliegens auf den Punkt bringt. Das Beutelsbacher Prinzip des Gebots der Kontroversität fordert im schulischen Kontext, dass politisch-gesellschaftlich kontroverses auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden soll. […]«

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