Machtmissbrauch

  • Grundsätzliches. Das Problem mit der »Volksbefragung von oben«

    Volksbefragungen, die von der Regierung initiiert werden, sind kein echtes Instrument der direkten Demokratie. Diese »Volksbefragungen von oben« geben der Regierung Kontrolle über Inhalt, Formulierung und Zeitpunkt – und verwandeln so ein eigentlich demokratisches Werkzeug in ein Mittel zur Stärkung ihrer eigenen Macht. Darum halten wir »Volksbefragungen von oben« für eine Demokratiesimulation – eine Form, die den Anschein von Bürgerbeteiligung erweckt, aber die Macht bei der Regierung belässt.

    Als Beispiele dienen hier drei unterschiedliche Modi von Volksbefragungen zur Olympiabewerbung 2036/2040/2044:

    🔴 Beispiel München (2025): »Volksbefragung von oben«

    Vor dem Münchner Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung wurde von der Stadtregierung ein einseitig argumentierender Flyer mit dem Slogan »Olympiabewerbung München – Miteinander Großes schaffen!« den Wahlunterlagen beigelegt. Gegenargumente von beispielsweise NOlympia München jedoch fehlten. Eine fundierte Entscheidung war unter diesen Bedingungen kaum möglich. Am 26. Oktober 2025 stimmten über 60 % für eine Bewerbung – unter eindeutig einseitiger Informationslage.

    🟡 Beispiel Hamburg (2026): »Volksbefragung von oben« + Direkte Demokratie

    Dort setzte die Initiative NOlympia Hamburg mit direkter Demokratie (Unterschriftensammlung) durch, dass auch ihre Gegenargumente in die Wahlunterlagen für das Bürgerschaftsreferendum über die Olympiabewerbung aufgenommen werden. So können die Bürger*innen am 31. Mai 2026 eine einigermaßen informierte Entscheidung treffen.

    🟢 Beispiel Berlin (2026): »Volksbefragung von unten« = Direkte Demokratie

    In Berlin ist eine »Volksbefragung von oben« verfassungsrechtlich nicht möglich – und das ist auch gut so. Das Bündnis NOlympia Berlin startet darum mit dem Volksbegehren »Für Berlin – gegen Olympia. Wir sagen Nein zu einer Bewerbung zu Olympischen Spielen in den Jahren 2036, 2040 und 2044!« eine »Volksbefragung von unten«. Die Kontrolle bleibt weitgehend in eigenen Händen. Eine öffentliche Debatte mit Pro- und Contra-Argumenten ist gewährleistet. Die Bürger*innen haben über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend Gelegenheit, sich zu informieren – und können am Ende informiert abstimmen.

     

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