Institution

  • André Zuschlag (taz): Olympia-Referendum in Hamburg. Rot-Grün will bei Olympia lieber nicht nachrechnen

    »Den Antrag der Linken, den Rechnungshof um eine Einschätzung zu möglichen Olympia-Kosten zu bitten, will Rot-Grün ablehnen. Das passt leider ins Bild…. Auf welchen Informationen und Einschätzungen basierend sollen sich die Ham­bur­ge­r:in­nen eigentlich eine Meinung bilden? Da will Rot-Grün nicht dabei helfen, allzu tief ins Konkrete und in mögliche Lücken des Konzepts zu blicken. […]«

    Zum Artikel (24.2.2026)

  • André Zuschlag (taz): Olympia-Kritik für alle

    »[…] Die Initiative ›Nolympia‹, die für ein ›Nein‹ beim Referendum wirbt, bemängelt .., dass der rot-grüne Senat und die städtische Projektgruppe die Nachteile und Risiken einer Austragung verschweigen: Die Liste der Kritik ist lang: von hohen Kosten einer Durchführung über steigende Mieten in Folge städtischer Aufwertung bis hin zu Umweltbelastungen.

    Hamburg gebe viele Millionen allein für die aktuelle Bewerbung aus, spare aber an anderen Stellen, sagte Ihring: »Wir leben in einer Stadt mit maroden Schulen und Turnhallen, soziale Einrichtungen kämpfen ums Überleben, die Hochschulen sind unterfinanziert.‹ […]«
    Zum Artikel (22. Februar 2026)

  • Grundsätzliches. Das Problem mit der »Volksbefragung von oben«

    Grundsätzliches. Das Problem mit der »Volksbefragung von oben«

    Volksbefragungen, die von der Regierung initiiert werden, sind kein echtes Instrument der direkten Demokratie. Diese »Volksbefragungen von oben« geben der Regierung Kontrolle über Inhalt, Formulierung und Zeitpunkt – und verwandeln so ein eigentlich demokratisches Werkzeug in ein Mittel zur Stärkung ihrer eigenen Macht. Darum halten wir »Volksbefragungen von oben« für eine Demokratiesimulation – eine Form, die den Anschein von Bürgerbeteiligung erweckt, aber die Macht bei der Regierung belässt.


    Als Beispiele dienen hier drei unterschiedliche Modi von Volksbefragungen zur Olympiabewerbung 2036/2040/2044:

    🔴 Beispiel München (2025): »Volksbefragung von oben«

    Vor dem Münchner Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung wurde von der Stadtregierung ein einseitig argumentierender Flyer mit dem Slogan »Olympiabewerbung München – Miteinander Großes schaffen!« den Wahlunterlagen beigelegt. Gegenargumente von beispielsweise NOlympia München jedoch fehlten. Eine fundierte Entscheidung war unter diesen Bedingungen kaum möglich. Am 26. Oktober 2025 stimmten über 60 % für eine Bewerbung – unter eindeutig einseitiger Informationslage.

    🟡 Beispiel Hamburg (2026): »Volksbefragung von oben« + Direkte Demokratie

    Dort setzte die Initiative NOlympia Hamburg mit direkter Demokratie (Unterschriftensammlung) durch, dass auch ihre Gegenargumente in die Wahlunterlagen für das Bürgerschaftsreferendum über die Olympiabewerbung aufgenommen werden. So können die Bürger*innen am 31. Mai 2026 eine einigermaßen informierte Entscheidung treffen.

    🟢 Beispiel Berlin (2026): »Volksbefragung von unten« = Direkte Demokratie

    In Berlin ist eine »Volksbefragung von oben« verfassungsrechtlich nicht möglich – und das ist auch gut so. Das Bündnis NOlympia Berlin startet darum mit dem Volksbegehren »Für Berlin – gegen Olympia. Wir sagen Nein zu einer Bewerbung zu Olympischen Spielen in den Jahren 2036, 2040 und 2044!« eine »Volksbefragung von unten«. Die Kontrolle bleibt weitgehend in eigenen Händen. Eine öffentliche Debatte mit Pro- und Contra-Argumenten ist gewährleistet. Die Bürger*innen haben über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend Gelegenheit, sich zu informieren – und können am Ende informiert abstimmen.

     

  • RBB: Berliner Senatsverwaltung. Rückzug von Olympia-Bewerbung würde eine Million Euro kosten

    »… Allerdings räumte der Senat auch ein, dass Olympische Spiele das Land einen mittleren einstelligen [?] Milliardenbetrag kosten würden. Genauere Zahlen zu den Kosten habe man allerdings nicht.«

    Zum Beitrag

  • NOlympia-Volksbegehren: Amtliche Kostenschätzung oder Faschingsscherz?

    NOlympia Berlin Senat rechnet sich Olympia mit Phantom-Milliarden schön.

    Die vom Berliner Senat vorgelegte amtliche Kostenschätzung zum Volksbegehren gegen die Olympia-Bewerbung gleicht eher einer Büttenrede zum politischen Aschermittwoch als einer seriösen finanzpolitischen Analyse. Anstatt die realen Risiken für den Landeshaushalt zu benennen, operiert die Innenverwaltung mit völlig unbelegten Gewinnen und blendet die historische Kostenexplosion von Olympischen Spielen komplett aus.

    In der Kostenschätzung wird behauptet, bei einem Stopp der Bewerbung würden dem Land Berlin Investitionen in einem »hohen einstelligen Milliardenbereich« entgehen. Gleichzeitig gibt der Senat selbst zu, dass eine belastbare Gesamtkalkulation »zurzeit nicht möglich« sei und zentrale Merkmale zur Finanzierung noch gar nicht feststünden.

    Dazu erklärt Gabriele Hiller, Sprecherin des Bündnisses NOlympia Berlin:
    »Diese Kostenschätzung ist eine politische Nebelkerze. Der Senat versucht, den Berlinerinnen und Berlinern weiszumachen, dass es teurer sei, die Spiele nicht auszurichten, als sie durchzuführen. Das ist eine klassische Milchmädchenrechnung. Es wird mit fiktiven Einnahmen aus der Wirtschaft und vom IOC argumentiert, die durch nichts belegt sind, während die realen Kostensteigerungen, die bei Olympischen Spielen die Regel sind, völlig unter den Tisch fallen.«

    Unsere Kritikpunkte im Detail:

    Phantom-Gewinne statt Risikoanalyse: Der Senat behauptet, durch den Verzicht würden »langfristige wirtschaftliche Effekte« und Investitionen entfallen. Diese Annahme ignoriert sämtliche unabhängigen Studien, die belegen, dass Olympische Spiele für die Austragungsorte fast immer ein Verlustgeschäft sind.

    Ausblendung der Folgekosten: Während der Senat zugibt, dass Ausgaben im »mittleren einstelligen Milliardenbereich« eingespart würden, wenn man die Bewerbung stoppt, fehlt jeder Hinweis auf die typischen Kostenexplosionen bei Infrastruktur und Sicherheit. Wer heute von 5 Milliarden Kosten spricht, landet bei Olympia erfahrungsgemäß am Ende bei 15 oder 20 Milliarden Steuergeldern.

    Absurde Drohkulisse: Die Warnung vor einem »erheblichen internationalen Imageverlust« ist reine Panikmache. Der wahre Imagegewinn für Berlin wäre eine demokratische Absage an Gigantismus und Steuerverschwendung.

    Verwaltungskosten: Die veranschlagten Kosten von »bis zu einer Million Euro« für die Rücknahme der Bewerbung sind vernachlässigbar im Vergleich zu den Milliardenrisiken, die Berlin bei einer Fortsetzung drohen.

    Das Bündnis fordert den Senat auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren und die Bevölkerung nicht mit schönfärberischen Rechnungen in die Irre zu führen. Wir werden das Volksbegehren mit aller Kraft vorantreiben, um Berlin vor diesem finanziellen Abenteuer zu bewahren.

    Zur Kostenschätzung des Berliner Senats (pdf)

    Im Bündnis NOlympia Berlin arbeiten zusammen:
    BUND, BUNDjugend, Grüne Liga, NABU, NaturFreunde, Bürgerinitiative Jahnsportpark, Berliner Wassertisch, Fridays for Future, Roter Stern, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Grüne Jugend, Linksjugend, Jusos

  • Oliver Ohmann (BZ): Kiez-Tour gestartet. Berlin-Olympia: Auf die Plätze, fertig, aber leider nix los

    »Ende der Woche eine Mitteilung des Senats: ›Berlin treibt seine Olympiabewerbung weiter voran!‹ Dazu wurde eine Aktion gestartet: 12-tägige Kieztour durch alle 12 Bezirke. B.Z. schaute sich die ersten beiden Stationen an – leider hatten nur wenige Berliner dieselbe Idee
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  • Abgeordnetenhaus von Berlin. Antrag Grüne Fraktion Berlin: Transparenz im Bewerbungsverfahren zu Olympischen und Paralympischen Spielen sicherstellen

    Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

    Die Bewerbung für und die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Berlin ist mit erheblichen Kosten und finanziellen Risiken verbunden. Umso wichtiger sind Transparenz und eine Beteiligung der hiesigen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund sind folgende Punkte umzusetzen:

    1. Der Senat schafft Transparenz hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens für Olympische und Paralympische Spiele. Sämtliche vorhandenen Unterlagen zu Kosten, Konzepten, Risiken, Sportstätten und Verkehr werden dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zur Verfügung gestellt.
    2. Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus ab sofort quartalsweise und unaufgefordert schriftliche Berichte zu allen relevanten Aspekten der Bewerbung vor, einschließlich Kostenentwicklung, Zeitplan, Abstimmungen mit DOSB/IOC sowie Fortschritten und Defiziten bei Sportstätten. Im Bericht wird auch der aktuelle Zustand, der notwendige Sanierungsbedarf sowie die geplante Neubauten der Sportstätten übersichtlich dargestellt.
    3. Der Senat wird aufgefordert, eine verbindliche, frühzeitige und niedrigschwellige Bürgerbeteiligung für die Berliner Bevölkerung zu entwickeln, die über reine Informationsangebote hinausgeht und echte Mitbestimmung ermöglicht.
    4. Der Senat wird aufgefordert, vor weiteren finanziellen Verpflichtungen gegenüber DOSB oder IOC eine aktualisierte, öffentlich zugängliche Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen, die:
    a) den bestehenden Sanierungsstau im Berliner Sport realistisch berücksichtigt,
    b) Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung des Landes darstellt,
    c) ökologische und soziale Risiken systematisch erfasst,
    d) die verkehrliche Machbarkeit prüfbar bewertet.
    5) Bis zur Vorlage dieser Informationen und regelmäßigen Updates soll der Senat keine weiteren finanziellen Mittel für das Bewerbungsverfahren bereitstellen oder vertragliche Bindungen eingehen.

    Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. März 2026 und danach regelmäßig alle zwei Monate zu berichten.

    Begründung
    Berlin steht vor finanziellen und infrastrukturellen Herausforderungen, die den Handlungsspielraum der Stadt erheblich einschränken. Während der Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten rund eine Milliarde Euro umfasst und zahlreiche Hallen sowie Bäder geschlossen sind, plant der Senat, mindestens sechs Millionen Euro allein in die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele zu investieren. Diese Mittel fehlen unmittelbar im Breitensport, der zentrale soziale, gesundheitliche und integrative Funktionen erfüllt.

    Die Risiken einer Bewerbung sind erheblich: fehlende Finanzierungspläne, unklare Konzepte zur Sportstättennutzung, ein überlastetes Verkehrssystem und ein nicht realisierbarer Zeitplan für das geplante Olympische und Paralympische Dorf. Gleichzeitig legt die Wissenschaft nahe, dass Olympische und Paralympische Spiele keine langfristig positiven finanziellen Effekte für Austragungsorte haben. Im Gegenteil: Erfahrungen aus London, Rio de Janeiro oder Paris zeigen drastische Kostensteigerungen, enormen öffentlichen Finanzierungsbedarf und nur kurzfristige ökonomische Effekte.

    Von zentraler Bedeutung ist die mangelnde Transparenz des Verfahrens. Weder sind die Kriterien des DOSB klar nachvollziehbar, noch liegt ein fortlaufendes Monitoring der wesentlichen Voraussetzungen – insbesondere der Sportstätten – vor. Genau das ist jedoch nötig, um politische Entscheidungen verantwortungsvoll treffen zu können und um zu verhindern, dass Gelder aus dem regulären Sporthaushalt in ein Prestigeprojekt umgelenkt werden. Ein systematisches, regelmäßiges Sportstättenmonitoring schafft Klarheit darüber, welche Anlagen ertüchtigt werden müssen, welche realistisch verfügbar sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen würden.

    Auch demokratisch betrachtet ist das Vorgehen des Senats problematisch: Während andere Städte ihre Bevölkerung aktiv einbeziehen, fehlt in Berlin jede Form der verbindlichen Beteiligung. Das ist umso kritischer, als die Unterstützung in der Berliner Bevölkerung gering ist und das IOC den Rückhalt der Austragungsorte ausdrücklich als Auswahlkriterium nennt.

    Vor diesem Hintergrund ist eine Olympia-Bewerbung aus sozialer, ökologischer und finanzieller Sicht nicht verantwortbar. Berlin braucht jetzt planbare Investitionen in eine funktionierende Sportinfrastruktur, in barrierefreie Angebote für alle und in eine nachhaltige Mobilität – nicht die Verlagerung knapper Ressourcen in ein hochriskantes Großprojekt. Die geforderte Transparenz und regelmäßige Berichtspflicht sind deshalb unverzichtbar, um Schaden vom Berliner Sport und Haushalt abzuwenden.

    Berlin, den 06. Januar 2026
    Jarasch Graf Schedlich

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  • Abgeordnetenhaus Berlin. Schriftliche Anfrage Klara Schedlich (GRÜNE): »Iris Spranger und die Eric Pepe Invest Creations UG«

    Drucksache 19 / 17 209

    Schriftliche Anfrage

    19. Wahlperiode

    Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Klara Schedlich (GRÜNE) vom 31. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 1. November 2023)

    zum Thema:

    Iris Spranger und die Eric Pepe Invest Creations UG

    und Antwort vom 17. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2023)

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

    Frau Abgeordnete Klara Schedlich (GRÜNE)

    über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses

    über Senatskanzlei – G Sen –

    Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/27 209 vom 31. Oktober 2023 über Iris Spranger und die Eric Pepe Invest Creations UG

    Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

    1. Wurden Bild- oder Videoaufnahmen vom Termin der Senatorin mit Kevin-Prince Boateng zur Vertragsunterzeichnung im Rahmen der Euro 24 gemacht? Wo und zu welchem Zeitpunkt wurden diese veröffentlicht?

    Zu 1: Von der Unterzeichnung des Vertrags mit Herrn Boateng als ehrenamtlicher Botschafter der UEFA EURO 2024 am 8. Oktober 2022 wurden seitens der SenInnSport Fotoaufnahmen gefertigt. Diese wurden am selben Tag auf der Social-Media-Plattform „Twitter“ (heute: „X“) veröffentlicht.

    2. Auf einem Video von Kevin-Prince Boateng und der Sportverwaltung ist zu erkennen, dass Eric Spranger gemeinsam mit Kevin-Prince Boateng bei der Vertragsunterzeichnung ankommt. Warum wohnte Eric Spranger diesem Termin bei und wie gelangte er an diesem Tag zur Klosterstraße?

    Zu 2. und 3: Dem Senat steht keine Antwort zu, warum und wie welche Privatpersonen Herrn Boateng begleiten. Dem Senat liegen keine Informationen über Gründe von Veröffentlichungen und Löschungen von Beiträgen auf privaten Social-Media-Kanälen vor.

    3. Warum wurde dieses Video gelöscht?

    Zu 2. und 3: Dem Senat steht keine Antwort zu, warum und wie welche Privatpersonen Herrn Boateng begleiten. Dem Senat liegen keine Informationen über Gründe von Veröffentlichungen und Löschungen von Beiträgen auf privaten Social-Media-Kanälen vor.

    4. Welche Verträge, Beratungsleistung, sonstige Dienstleistungen oder Vertragsverhältnisse bestehen oder bestanden zwischen der Eric Pepe Invest Creations UG und dem Land Berlin, der Sportverwaltung oder Berliner Bezirken? (bitte um Auflistung)

    Zu 4. und 5: Keine.

    5. In welche Abläufe und Prozesse rund um die Euro 24 oder andere Dienstleistungen des Landes Berlin und der Sportverwaltung war die Firma Eric Pepe Invest Creations UG eingebunden oder daran beteiligt? Falls Verträge oder Vereinbarungen abgeschlossen wurden, welche Personen haben unterzeichnet?

    Zu 4. und 5: Keine.

    6. Hat oder hatte die Senatorin Beteiligungen an der Firma Eric Pepe Invest Creations UG oder war oder ist sie anderweitig geschäftlich eingebunden oder anderweitig mit dem Unternehmen verbunden?

    Zu 6: Nein.

    7. Wie häufig halten sich Privatkontakte, wie Familienmitglieder der Senatorin in der Senatsverwaltung auf?

    Zu 7. bis 8: Zu Privatkontakten mit Familienmitgliedern des Senats äußert sich der Senat nicht.

    8. Wie häufig wird Iris Spranger von Mitgliedern ihrer Familie oder ihres Freundeskreises zu Terminen begleitet? Bitte um Auflistung der entsprechenden Termine aus den letzten 3 Monaten.

    Zu 7. bis 8: Zu Privatkontakten mit Familienmitgliedern des Senats äußert sich der Senat nicht.

    9. Wie häufig wurden Fahrten des Dienstwagens der Senatorin Iris Spranger ausgelöst, die nicht zu Zwecken der Ausübung der Tätigkeiten als Senatorin dienten (bitte mit Auflistung des Datums und Fahrtzwecks und der anwesenden Personen)?

    10. Welche Fahrten und mit welchen anwesenden Personen und welchen Zielorten gab es mit dem Dienstwagen an den Daten 20., 21. und 22. September sowie am 04., 05. und 06. Oktober 2023?

    11. Wie oft kam es vor, dass Dritte Fahrten wahrgenommen haben, ohne dass die Senatorin dabei war (bitte mit Auflistung des Datums und Fahrtzwecks und der anwesenden Personen)?

    Zu 9. bis 11: Die (private) Nutzung erfolgt unter Beachtung der „Regelungen zur Zurverfügungstellung und Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge des Personengebundenen Fahrdienstes Berlin (Landesverwaltungsamt Berlin)“. Senatorin Spranger nimmt diese Leistung in Anspruch. Der geldwerte Vorteil wird ihr entsprechend in der vom Landesverwaltungsamt veranschlagten Höhe monatlich angerechnet.

    12. Welchen Wert hatten die Geschenke von Hertha, welche die Senatorin bei der Weihnachtsfeier für Mitarbeitende an deren Kinder verteilen ließ? Was waren dies für Geschenke? Was beinhalteten sie?

    Zu 12: Im Rahmen des Kinderadvents am 25. November 2022 wurden an die teilnehmenden Kinder als einmalige Aktion kleine Adventspakete verteilt. Dazu gehörten Streu- und Fanartikel des Fußballvereins Hertha BSC, worunter Schokoladenweihnachtsmänner, Autogrammkarten, Kinder-Fanschals oder -mützen fielen. Die Einzelwerte lagen unter 20 Euro. Für die Beschäftigten wurde eine Genehmigung zur Annahme durch die Verwaltung geprüft und erteilt.

    13. Welche Vereine wurden angefragt oder haben sich angeboten, Geschenke/ Merchandise für die Weihnachtsfeier zu stellen? Haben andere Vereine in diesem Umfang schon einmal Merchandising in der Senatsverwaltung betrieben oder tun dies regelmäßig?

    Zu 13: Seit Beginn der Legislaturperiode und über den in Frage 12 thematisierten Sachverhalt hinaus: keine und nein.

    14. Zu welchen Anlässen werden in der Senatsverwaltung oder bei Veranstaltungen der Senatsverwaltung für Mitarbeitende Goodies von Vereinen verteilt und welchen Wert haben diese durchschnittlich?

    Zu 14: Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen ist streng reglementiert und ausschließlich unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich.

    Berlin, 17. November 2023

    In Vertretung

    Christian Hochgrebe

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

    Link zur Original-PDF

    Berichterstattung dazu:

    Tagesspiegel Checkpoint: »Was macht Eric Spranger in der Verwaltung? Innensenatorin blockt Nachfragen einer Abgeordneten zu ihrem Sohn ab« [€]

    Nach Medienberichten über Besuche von Eric Spranger in der Innenverwaltung wollte eine Parlamentarierin wissen, was dran ist an der Geschichte. Doch Iris Spranger schweigt sich aus. Von Lorenz Maroldt und Lotte Buschenhagen.

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